Sanitär-Heizung und Elektroanlagen GmbH
geänderte Bürozeiten ab dem 01.04.2024
Montag + Dienstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
MIttwoch + Donnerstag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Aufgrund von Außenterminen kann es zu kleinen Abweichungen der Bürozeiten kommen.
Für Termine außerhalb unserer Bürozeiten sprechen Sie uns gerne an.
Wir sorgen seit nun mehr als 40 Jahren für Ihre Heizung und damit für Ihr Wohlbefinden.
Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden. Das legt die zum Mai 2014 in Kraft getretene Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) fest. Eigentlich soll die Pflicht zum Einmotten alter Heizungen helfen, den CO2-Ausstoß zu mindern, allerdings sorgen verschiedene Ausnahmeregelungen dafür, dass einige alte Heizungen erhalten bleiben. Wer bis wann eine neue Heizung braucht.
Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen demnach bis spätestens 2015 ausgetauscht werden. Heizkessel, die vor dem 01. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel. Für alle nach dem 01. Januar 1985 eingebauten oder aufgestellten Heizkessel gilt eine Austauschpflicht nach 30 Jahren. Quelle : www.zuhause.de